Duales Studium (m/w/d)
Diplom-Verwaltungswirt
der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst

Duales Studium in der Beamtenlaufbahn der 3. Qualifikationsebene
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Beginn: jeweils zum 1.September
Voraussetzungen:
erfolgreiche Teilnahme am LPA-Test
(Fach-)Hochschulreife oder Hochschulzulassung
Gute Deutschnote
Freude an der Kommunikation und im Umgang mit Menschen
Interesse an der Anwendung von Gesetzen
Sorgfältige Arbeitsweise, Durchsetzungsvermögen und Teamfähigkeit
Aufgaben:
Bürger beraten, informieren und unterstützen
Verwaltungsentscheidungen und Beschlüsse umsetzen
Gesetze, Satzungen und Verordnungen anwenden
Eigenverantwortliche und tiefgründige Sachbearbeitung
Leistungs- und Personalführungsaufgaben
Ablauf:
Praxisphasen im Rotationsprinzip durch 25 Ämter der Stadt Amberg
insgesamt 4 Fachstudienabschnitte für ca. 3 – 7 Monate an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Hof
Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Diplomarbeit werden von der Hochschule in Hof abgenommen
Während der Praxiszeiträume finden regelmäßig Lernnachmittage und Azubiprojekte statt
Unsere zukünftigen Diplom-Verwaltungswirte (m/w/d) sind in den unterschiedlichsten Ämtern der Stadtverwaltung Amberg tätig, beispielsweise im Einwohneramt mit Ausländerbehörde, im Jugend- und Sozialamt, im Standes- und Friedhofsamt, im Amt für Ordnung und Umwelt, im Personalamt, im Bauordnungsamt, im Jobcenter sowie in vielen weiteren Bereichen.
Während des dualen Studiums lernen Sie, Bürger sowie Unternehmen und Organisationen kompetent zu beraten und zu betreuen. Darüber hinaus entwickeln Sie sich zu einer qualifizierten Ansprechperson für andere Behörden und öffentliche Einrichtungen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Bereich der kommunalen Finanzen. Sie erhalten fundierte Einblicke in die Verwaltung von Einnahmen und Ausgaben, den Umgang mit Investitionen sowie die Aufstellung und Umsetzung des kommunalen Haushalts.
Ziel des dualen Studiums ist es, Sie umfassend auf eine verantwortungsvolle Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung vorzubereiten. Sie erwerben die Fähigkeit, Verwaltungsentscheidungen auf Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und kommunalen Beschlüssen rechtssicher vorzubereiten und umzusetzen. Zudem lernen Sie, anspruchsvolle Verwaltungsaufgaben eigenverantwortlich zu bearbeiten und schrittweise Führungsverantwortung zu übernehmen.

Wir bieten Ihnen umfassende Praxiseinblicke durch unser Rotationsprinzip. Während Ihrer Praxisphasen im Rahmen des Studiums werden Sie in verschiedenen Ämtern eingesetzt. Dies ermöglicht Ihnen, die eigenverantwortliche Tätigkeit als Sachbearbeitende, die Steuerung von Arbeitsabläufen sowie das Übernehmen von Führungsverantwortung zu erlernen. Während der theoretischen und praktischen Ausbildungsphasen vermitteln wir Ihnen den korrekten und professionellen Umgang mit den hauptsächlich bayerischen Gesetzen (eigene Vorschriftensammlung). Die Studieninhalte werden an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Hof gelehrt, welche im nördlichen Teil Bayerns liegt. Das Studium ist in vier Studienabschnitte gegliedert und umfasst insgesamt 21 Monate. Im letzten Abschnitt des Studiums erstellen Sie eine Diplomarbeit zu einem spezifischen Thema und schließen das dreijährige Studium mit der Qualifikationsprüfung ab.
Voraussetzung für die Bewerbung ist die erfolgreiche Teilnahme an einem speziellen Auswahlverfahren (LPA-Test) für die 3. Qualifikationsebene. Grundsätzlich gilt der jüngste LPA-Test, welcher nicht älter als 3 Jahre sein darf. Die Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses führt das gesamte Auswahlverfahren durch. Nähere Informationen sowie die Anmeldemöglichkeit finden sich auf der Homepage des Bayerischen Landespersonalausschusses unter www.lpa.bayern.de.
Während der Ausbildung genießen Sie die Vorzüge des Beamtentums:
Großzügige Anwärterbezüge - derzeit: 1.563,85 €/Monat
Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen sowie einer Jahressonderzahlung
30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr; zuzüglich freier Tage am 24. und 31. Dezember sowie am Faschingsdienstag
40 Arbeitsstunden pro Woche mit elektronischer Arbeitszeiterfassung
Abrechnung der Reisekosten



